Smoothie Bar
Die Smoothie Bar lädt zum Schlemmen ein.
Bitte beachtet, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Gastronomiebereich, aufgrund des HACCP Schädlingsmonitoring und der Lebensmittelhygiene Verordnung, nicht gestattet ist. Davon ausgenommen ist Babynahrung.